AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01/2017)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln den Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (im Folgenden "Verbraucher") und gewerblichen Kunden (im Folgenden "Unternehmer"). Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer können Kunden (im Folgenden "Kunden") der Firma Hejatex GmbH (im Folgenden "Hejatex") werden.

1.2  Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit folgender Firma zustande:

Hejatex GmbH
Küstriner Str. 15
D-94315 Straubing
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Edgar Jakob
Tel.: +49 (0) 9421 96884-0
Fax: +49 (0) 9421 96884-20
E-Mail: info@hejatex.com
Web: http://www.hejatex.com

Handelsregister HRB 10835 - Amtsgericht Straubing
USt-IdNr.: DE813335594

1.3  Für alle Lieferungen und Leistungen von Hejatex, sowie für die Nutzung der Webseiten von Hejatex GmbH, gelten ausschließlich diese AGB in der jeweils gültigen Fassung. Andere AGB, insbesondere AGB der Kunden werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies nicht schriftlich und übereinstimmend anders geregelt wurde.

1.4  Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.

1.5  Die verbindliche Vertragssprache ist Deutsch, selbst wenn diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden bzw. worden sind.

2. Bestellung, Vertragsschluss, Lieferung

2.1  Die Präsentation der Waren in Katalogen, Preislisten oder auf der Webseite von Hejatex stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits ein verbindliches Kaufangebot (im Folgenden "Bestellung") abzugeben.

2.2  Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Das Gleiche gilt für Angaben der Herstellerwerke.

2.3  Die Bestellung durch Kunden kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.

2.4  Hejatex ist berechtigt, das als Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn Hejatex die bestellten Waren liefert.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1  Bei Verbrauchern behält sich Hejatex das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

3.2  Bei Unternehmern behält sich Hejatex das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.3  Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Hejatex bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Hejatex nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Hejatex behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3.4  Wird die Kaufsache mit anderen, Hejatex nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Hejatex das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Hejatex anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Hejatex.

3.5  Wird Vorbehaltsware vom Kunden mit dem Grundstück eines Dritten verbunden, so tritt der Kunde an Hejatex schon jetzt die, gegen den Dritten aus der Verbindung erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab; Hejatex nimmt die Abtretung an.

3.6  Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum von Hejatex stehenden Waren sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Hejatex unverzüglich hinzuweisen und Hejatex unverzüglich unter Übergabe aller, insbesondere der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten.

3.7  Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Zahlungseinstellung oder der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

3.8  Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu lagern. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Natur-, Sachbeschädigung und Diebstahlschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten anfallen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.

4. Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1  Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Lieferbedingungen und -vorbehalte gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.

4.2  Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager.

4.3  Angaben über Liefertermine verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.

4.4  Hejatex ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.

4.5  Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

4.6  Mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung auf diesen über, sofern sich die Versendung aus Gründen verzögert, die beim Kunden liegen. Der Kunde trägt nach Gefahrübergang die Kosten für die Lagerung der Ware. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.7  Hejatex übernimmt kein Beschaffungsrisiko und haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

4.8  Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil Hejatex ohne eigenes Verschulden vom Lieferanten trotz seiner vertraglichen Verpflichtung nicht beliefert wird, ist Hejatex zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Hejatex ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig.

4.9  Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Hejatex Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Hejatex zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon ebenfalls unberührt.

5. Preise
Die angegebenen Preise enthalten die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Verpackung- und Versandkosten.

6. Gewährleistung

6.1  Die Ansprüche von Verbrauchern wegen Mängeln an der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt.

6.2  Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware.

6.3  Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware, wenn der Kunde Verbraucher ist. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei der Lieferung gebrauchter Sachen an Unternehmer sind Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.

6.4  Gegenüber Unternehmern sind bei ungeeigneter Lagerung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und ungeeigneter Betriebsweise Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur unter Berücksichtigung des § 476 BGB.

6.5  Gegenüber Unternehmern leistet Hejatex für Mängel der Ware zunächst nach der Wahl von Hejatex Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.6  Unternehmer müssen Hejatex offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB; Kaufleute sind verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Fax zu erheben.

6.7  Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von der Auftragsbestätigung von Hejatex als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

6.8  Im Falle, dass der Unternehmer Aufwendungsersatz gem. § 478 Abs. 2 BGB fordert, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.

6.9  Im Falle des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen mit Ausnahme der Ziffern 6.6 und 6.8 nicht.

6.10  Die einjährige Gewährleistungsfrist sowie die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Hejatex Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Hejatex zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

7. Garantie

Wird dem Kunden von Hejatex über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Er kann hieraus ebenfalls keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Haftung

8.1  Hejatex haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

8.2  Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Hejatex bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Hejatex herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet Hejatex unbeschränkt. Hejatex haftet ebenfalls unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3  Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.

8.4  Hejatex haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet Hejatex nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.

8.5  Für die von Hejatex unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet Hejatex nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Rückruf

Im Falle des Rückrufs von Ware oder Lohnware durch Hejatex hat der Unternehmer unverzüglich jede Weiterveräußerung der Ware zu unterlassen und ggf. weitere Abnehmer in der Lieferkette hiervon zu unterrichten.

10. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen Hejatex an Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

11. Geheimhaltung

11.1  Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Bedingungen zur Geheimhaltung gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.

11.2  Im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit werden dem Kunden ggf. vertrauliche Informationen und Unterlagen des Kompetenzbereichs von Hejatex offenbart. Die Parteien treffen daher die nachfolgende Vereinbarung zu dem Zweck, die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen und Unterlagen an unbefugte Dritte auszuschließen.

11.3  Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Zusammenarbeit offenbarten vertraulichen Informationen und Unterlagen, gleich in welcher Form, Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.

11.4  Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren auch nach Erfüllung, Kündigung oder Rückgängigmachung dieser Vereinbarung weiter; soweit es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handelt, wird eine zeitlich unbeschränkte Geltung vereinbart.

11.5  Wenn Hejatex dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Sachen und Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben bzw. zu vernichten.

12. Exportklausel

12.1  Der (Weiter-)Verkauf der gelieferten Güter kann dem deutschen, EU- oder US-Exportkontrollrecht sowie ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein (Weiter-)Verkauf in Embargoländer und/oder an gesperrte Personen und/oder an Personen, welche die gelieferten Güter für Waffen, für Kerntechnik oder zu militärischen Zwecken verwenden können, ist genehmigungspflichtig.

12.2  Es obliegt dem Kunden, die Konformität mit den Rechtsvorschriften der Exportkontrolle zu prüfen und ggf. herzustellen.

12.3  Hejatex ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, wenn die Erfüllung des Vertrages Exportvorschriften verletzen würde. In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, die Rechtskonformität herzustellen. Ist die Rechtskonformität danach immer noch nicht hergestellt, so ist Hejatex zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird dem Kunden etwaige schon erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Hejatex ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. Letzteres gilt nicht, wenn Hejatex Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Hejatex zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist.

13. Schlussbestimmungen

13.1  Der Kunde erklärt ist damit einverstanden, dass unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

13.2  Diese AGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/oder Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als das nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.3  Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse der Sitz von Hejatex. Dies gilt auch für die Nacherfüllung.

13.4  Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Straubing der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist Hejatex jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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